Der Streitpunkt mit dem Verfassungsgericht – und warum genau hier Kritik ansetzt
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Die Grünen verweisen in ihrer Argumentation auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Genau das wird von Kritikern allerdings infrage gestellt. Denn nach Darstellung von Gegnern des Vorstoßes bezieht sich die einschlägige Rechtsprechung nur auf Lehrkräfte – nicht automatisch auf Polizei und Justiz.
Auch Jendro machte in diesem Zusammenhang deutlich, wie die GdP die Rolle der Polizei versteht. Er sagte: „Unsere Kolleginnen und Kollegen unterliegen der Neutralitätspflicht. Sie werden auch nicht mit sichtbarem Kruzifix oder Kippa durch die Sonnenallee laufen. Wer da von diskriminierender Beschränkung und Verlust der eigenen Identität spricht, verkennt die Bedeutung der Polizei im Rechtsstaat“.
Damit ist die Auseinandersetzung längst nicht mehr nur politisch, sondern auch juristisch aufgeladen.