Begrenzte Gültigkeit, neue Prüfungsanforderungen, längere Probezeit für junge Fahrer, Sanktionen im Ausland und mögliche medizinische Untersuchungen… Die Europäische Union hat soeben eine umfassende Führerscheinreform verabschiedet, die für alle Mitgliedstaaten gilt. Einige Regeln werden verschärft, doch französische Fahrer können letztendlich die restriktivsten Maßnahmen vermeiden.
Auf europäischer Ebene ist das Ziel klar: die Verkehrssicherheit zu verbessern und dem ambitionierten Ziel von null Verkehrstoten bis 2050 näherzukommen. Um dieses Ziel zu erreichen, halten die europäischen Institutionen es für notwendig, die Führerscheinbestimmungen zu modernisieren und sie an neue Verkehrsmuster, Fahrzeugtechnologien und riskantes Verhalten anzupassen.
Nach einer im März zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erzielten vorläufigen Einigung wurde die Reform am Dienstag, dem 21. Oktober, offiziell verabschiedet. Der Text enthält eine Reihe von Änderungen, die etwa zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die 27 Mitgliedstaaten haben anschließend maximal vier Jahre Zeit, ihre nationalen Rechtsvorschriften anzupassen und sich auf die praktische Anwendung dieser neuen Regeln vorzubereiten.
Mit anderen Worten: Die Änderungen werden nicht sofort in Kraft treten, sondern die Ausstellung und Überprüfung von Führerscheinen in ganz Europa schrittweise verändern. Ein genauerer Blick auf die Details dieser Reform zeigt jedoch, dass einige Maßnahmen relativ flexibel bleiben: Die Mitgliedstaaten behalten einen gewissen Ermessensspielraum bei der Änderung verschiedener Bestimmungen.
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Die Gültigkeitsdauer ist nun begrenzt.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen. Bislang waren manche Führerscheine – insbesondere die alten rosa Papiere, die viele Franzosen noch besitzen – lebenslang gültig. Die europäische Reform sieht nun eine maximale Gültigkeitsdauer von 15 Jahren für Auto- und Motorradführerscheine vor.
In einigen Ländern, in denen Führerscheine auch als amtliche Ausweisdokumente dienen, kann die Gültigkeitsdauer auf maximal zehn Jahre verkürzt werden. Insbesondere müssen alte Führerscheine schrittweise durch ein neues, europäisches Modell mit Ablaufdatum ersetzt werden. Laut der Generaldirektion Kommunikation des Europäischen Parlaments haben die Mitgliedstaaten eine lange Übergangsfrist für die Umsetzung dieser Änderung, die bis zum 19. Januar 2033 verlängert werden kann.
Die neue Gültigkeitsdauer beginnt mit der Erneuerung des Führerscheins, egal ob diese nach fünf, zehn oder zwanzig Jahren erfolgt. Inhaber eines alten Führerscheins müssen diesen daher nicht sofort umtauschen. Sie können ihn bis zum Erneuerungsdatum weiterhin verwenden.
Die Reform beinhaltet auch Sonderbestimmungen für Fahrer über 65 Jahre. Die Mitgliedstaaten können die Gültigkeitsdauer ihrer Führerscheine verkürzen und häufigere ärztliche Untersuchungen oder Auffrischungskurse vorschreiben. Diese Maßnahme ist jedoch nicht verpflichtend: Jedes Land kann sie frei umsetzen.
Die Reform umfasst auch Änderungen im Verfahren zur Erlangung oder Verlängerung eines Führerscheins. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wollen medizinische Untersuchungen, darunter augenärztliche und kardiovaskuläre Tests, einführen, um zu bestätigen, dass die Fahrer die notwendige körperliche Eignung für sicheres Fahren besitzen.
Auch hier behalten die Mitgliedstaaten jedoch einen gewissen Spielraum. Sie können diese ärztliche Untersuchung durch ein Selbstbeurteilungssystem oder andere national festgelegte Beurteilungsmethoden ersetzen. In der Praxis wird die ärztliche Untersuchung daher in Europa nicht systematisch verpflichtend sein.
Die Fahrprüfung selbst wird voraussichtlich anspruchsvoller. Die Kandidaten werden künftig anhand neuer Aspekte im Zusammenhang mit der Entwicklung moderner Fahrtechniken beurteilt. Zusätzliche Fragen und Übungen umfassen Themen wie die Gefahren des toten Winkels, die Nutzung von Fahrerassistenzsystemen, das sichere Öffnen von Autotüren zur Vermeidung von Kollisionen mit Radfahrern und die Risiken der Ablenkung durch die Handynutzung.
Die europäischen Behörden wollen auch das Bewusstsein der am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmer schärfen. Aufklärungsprogramme müssen die Risiken für Fußgänger, Kinder, Radfahrer sowie Nutzer von Rollern und anderen Fortbewegungsmitteln stärker in den Vordergrund rücken.
Sanktionen, die auch im Ausland gelten
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform betrifft im Ausland begangene Straftaten. Bislang konnten einige Fahrer einer Bestrafung entgehen, indem sie eine Straftat in einem anderen europäischen Land begingen.
Die Mitgliedstaaten müssen nun den Informationsaustausch verbessern, um diese Form der Straflosigkeit zu bekämpfen. Begeht ein Fahrer in einem anderen EU-Land eine schwere Straftat, kann dies automatisch den Behörden gemeldet werden, die seinen Führerschein ausgestellt haben.
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Die nationalen Behörden müssen rasch Entscheidungen über die härtesten Sanktionen treffen, etwa für das Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss, die Beteiligung an einem tödlichen Unfall oder sehr schwere Geschwindigkeitsübertretungen – beispielsweise eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h.